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Die österreichischen Qualitätsstufen des Weines
- Tafelwein: Mindestens 10.6 Grad KMW (= Klosterneuburger Mostwaage).
- Landwein: Mindestens 14 Grad KMW
- Qualitätswein: Mindestens 15 Grad KMW. Der Traubenmost darf chaptalisiert werden, auf höchstens 19 Grad bei Weissweinen und 20 Grad KMW bei Rotweinen.
- Kabinettwein: Mindestens 17 Grad KMW. Darf nicht aufgebessert werden. Alkoholgehalt maximal 13% Vol.; RZ maximal 9g/l.
- Prädikatsweine: Dürfen nicht aufgebessert werden. Der Zusatz von Traubenmost zur Süssung (in Deutschland Süssreserve) ist in Österreich nicht erlaubt. Innerhalb der Prädikatsweine steigender Anteil an überreifen, edelfaulen und eingetrockneten Beeren.
- Spätlese: Mindestens 19 Grad KMW.
- Auslese: Mindestens 21 Grad KMW.
- Beerenauslese: Mindestens 25 Grad KMW.
- Eiswein: Mindestens 25 Grad KMW. Die Trauben sind bei der Lese und Kelterung gefroren, das Eis bleibt im ausgepressten Trester zurück.
- Strohwein: Mindestens 25 Grad KMW. Der Wein wir aus Beeren gewonnen, die mindestens drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert und luftgetrocknet wurden.
- Ausbruch: Mindestens 27 Grad KMW.
- Trockenbeerenauslese: Mindestens 30 Grad KMW.
Klosterburger Mostwaage (KMW)
Senkwaage,die hauptsächlich in Österreich verwendet wird. Sie gibt den im Traubenmost enthaltenen Zucker in Gewichtsprozenten an. Die Umrechnung in Öchsle-Grade ist durch die Formel "KMW x 5" ziemlich genau möglich.
Der Restzuckergehalt und die Geschmacksangaben
- Trocken: Bis maximal 9g Restzucker (=RZ) /l, wenn die Gesamtsäure nicht mehr als 2g/l niedriger ist.
- Halbtrocken: Bis 12g/l Restzucker.
- Lieblich: Bis 45g/l Restzucker.
- Süss: Über 45g/l Restzucker.
Umrechnungstabelle Mostgewichte
Öchsle 73 84 94 105 127
KMW 15 17,1 19 21 25
Edelfäule
Ein Pilz, der im Herbst die Trauben befällt und dafür sorgt, dass die fast rosinenartig einschrumpfen (Fachsprache: Botrytis cinerea). Dadurch werden die Inhaltsstoffe konzentriert. Die Gewinnung von wertvollen Beeren- und Trockenbeerenauslesen ist möglich.
Mit freundlicher Genehmigung von Wein aus Österreich. www.weinausoesterreich.at
Die deutschen Qualitätsstufen des Weines
- Tafelwein: Mindestalkoholgehalt von 5%, muss aus im Inland geernteten Trauben sein, selten.
- Landwein: Mindestalkoholgehalt von 5,5%, muss gebietstypischen Charakter haben und trocken oder halbtrocken sein.
- Qualitätsweine: müssen vollständig aus Trauben zugelassener Rebsorten eines der 13 bestimmten Anbaugebiete gekeltert worden sein und das Mindestmostgewicht aufweisen, welches je nach Anbaugebiet zwischen 50-72 Grad Oechsle beträgt. Sie dürfen bis zu maximal 28g/l Alkohol mit Rübenzucker oder Mostkonzentrat angereichert sein. Zusätzlich können sie mit einem Prädikat versehen werden.
- Kabinett: ausschliesslich aus Reben der Art vitis vinifera und aus einem einzelnen Gebiet. Mindestens 9% Alkoholgehalt. Ab dieser Stufe dürfen die Weine zur Alkoholerhöhung nicht mehr angereichert werden.
- Spätlese: wie Kabinett, zusätzlich aus später Lese und in vollreifem Zustand geerntet.
- Auslese: mindestens 83-100 Grad Oechsle, ab hier muss handgelesen werden.
- Beerenauslese: aus edelfaulen Trauben mit einem Mindestmostgewicht von 110-128 Grad Oechsle.
- Trockenbeerenauslese: aus ausgesuchten, von Botrytis befallenen Trauben.
- Eiswein: wie Trockenbeerenauslese, zusätzlich müssen die Trauben gefroren gelesen und verarbeitet werden.
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